Für Stifter

Wie bieten mehr als Geld und Zinsen

Mit der Übertragung von Vermögen in eine Stiftung besteht die Möglichkeit, die eigene Lebensleistung dauerhaft zu sichern und die Erträge für eigene Wünsche und Ideale zu Lebzeiten und über den Tod hinaus einzusetzen. Das kann die eigene Stiftung sein, oder eine bereits Bestehende. Es kann zu Lebzeiten umgesetzt werden, oder per Testament. Jede private oder juristische Person, die ihre Vermögenswerte oder einen Teil davon langfristig einem bestimmten, gemeinnützigen Zweck widmen möchte, kann eine Stiftung gründen oder ein Testament für eine spätere Übertragung einrichten.
Eine Stiftung ist auf Dauer angelegt und gegenüber politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen weitgehend immun. Allein in Deutschland gibt es hunderte Stiftungen, die über 500 Jahre alt sind und immer noch arbeiten. Eine Stiftung ist kein Verein und hat keine Mitglieder, nur der Wille des Stifters ist entscheidend. Der Stiftungszweck soll dem Gemeinwohl dienen, denn dann wird die Stiftung als gemeinnützig anerkannt und es ergeben sich erhebliche Steuervorteile und sogar Steuerbefreiungen. Wird ein Vermögen für eine gemeinnützige Stiftung vererbt, fällt keine Erbschaftssteuer an.

 

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