Umsetzung


zu Lebzeiten   per Testament

Erarbeitung einer Stiftungssatzung und eines Treuhandvertrages nach ihren Vorstellungen oder Übertragung von Vermögen in eine bereits bestehende Stiftung.

  Erarbeitung von Testament bzw. Vermächtnis mit dem Ziel, vom später verbliebenem Vermögen eine Stiftung zu gründen oder in eine bereits bestehende Stiftung zuzustiften.

Behördliches Genehmigungsverfahren, Erteilung einer Steuernummer und gemeinnützigen Anerkennung.

  Behördliche Vorprüfung.

Übertragung der vereinbarten Vermögenswerte in die eigene Stiftung oder als Zustiftung in eine bereits bestehende Stiftung. Dies können auch Immobilien sein.
  Notarielle Beurkundung. Hierzu verfügen wir über Partnerschaften mit spezialisierten Kanzleien.

Eröffnung von drei Konten: a) Kapitalkonto, b) Zustiftungs- bzw. Bauerhaltungskonto, c) Ertrags- bzw. Mietkonto.
  Hinterlegung des Testamentes bzw. Vermächtnisses beim zuständigen Amtsgericht.



Jever - Wilhelmshaven - Varel - Nordenham