zu Lebzeiten![]() |
per Testament |
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Erarbeitung einer Stiftungssatzung und eines Treuhandvertrages nach ihren Vorstellungen oder Übertragung von Vermögen in eine bereits bestehende Stiftung. |
Erarbeitung von Testament bzw. Vermächtnis mit dem Ziel, vom später verbliebenem Vermögen eine Stiftung zu gründen oder in eine bereits bestehende Stiftung zuzustiften. |
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Behördliches Genehmigungsverfahren, Erteilung einer Steuernummer und gemeinnützigen Anerkennung. |
Behördliche Vorprüfung. |
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Übertragung der vereinbarten Vermögenswerte in die eigene Stiftung oder als Zustiftung in eine bereits bestehende Stiftung. Dies können auch Immobilien sein. |
Notarielle Beurkundung. Hierzu verfügen wir über Partnerschaften mit spezialisierten Kanzleien. |
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Eröffnung von drei Konten: a) Kapitalkonto, b) Zustiftungs- bzw. Bauerhaltungskonto, c) Ertrags- bzw. Mietkonto. |
Hinterlegung des Testamentes bzw. Vermächtnisses beim zuständigen Amtsgericht. |